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5. Novelle der Verpackungsverordnung

IHK Nordwestfalen - Erläuterung zur 5. Novelle

Interseroh - Erläuterungen wichtigster Neuerungen

FEFCO Codes

Der FEFCO Code definiert Wellpappkartons und Verpackungskonstruktionen durch einfache und international gültige Symbole Er wurde von der FEFCO und der ESBO ausgearbeitet. Änderungen und Ergänzungen können nur die FEFCO
bzw. die ESBO vornehmen.

Drücken Sie auf das Bild und Sie werden direkt auf die offizielle Seite der FEFCO weitergeleitet. Dort finden Sie alle Codes in verschieden Sprachen.

REACH-Verordnung

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. Durch REACH wird das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht.

Das REACH-System basiert auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Industrie. Nach dem Prinzip „no data, no market“ dürfen innerhalb des Geltungsbereiches nur noch chemische Stoffe in Verkehr gebracht werden, die vorher registriert worden sind. Jeder Hersteller oder Importeur, der seine Stoffe, die in den Geltungsbereich von REACH fallen, in Verkehr bringen will, muss für diese Stoffe eine eigene Registrierungsnummer besitzen.

Eine weitere Besonderheit von REACH ist die Erweiterung der Kommunikation in der Lieferkette. Nachgeschaltete Anwender erhalten zusätzliche Aufgaben und Pflichten. Sie müssen ihren vorgeschalteten Herstellern oder Importeuren von registrierungspflichtigen Stoffen (siehe Geltungsbereich) Informationen über die genaue Verwendung liefern, damit diese die Verwendung in ihren Angaben zur Exposition (im technischen Dossier) und ggf. in ihren Expositionsszenarien berücksichtigen und geeignete Risikominderungsmaßnahmen empfehlen können. Die Verwendung wird dann zu einer „identifizierten Verwendung“. Der nachgeschaltete Anwender hat die Pflicht, die Risikominderungsmaßnahmen anzuwenden.

Wichtigstes Instrument für die Kommunikation in der Lieferkette bleibt das Sicherheitsdatenblatt. Hier müssen künftig zusätzlich die Registrierungsnummer, ggf. Angaben zur Beschränkung von Verwendungen, ggf. Angaben zur Zulassungspflicht und die „identifizierten Verwendungen“ mit aufgenommen werden.

Auch wir kontrollieren und dokumentieren unsere Produkte REACH-konform.

Quelle: Wikipedia

Hier der entsprechende Link:

REACH-Verordnung

SVHC Kandidatenliste in der deutschen Übersetzung:

Kandidatenliste-REACH

ROHS-Richtlinien

Die EG-Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten regelt die Verwendung von Gefahrstoffen in Geräten und Bauteilen. Sie, sowie die jeweilige Umsetzung in nationales Recht, wird zusammenfassend mit dem Kürzel RoHS

Durch Umstellung auf bleifreie Lötverbindungen in der Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten, werden auch die Anforderungen an die Verpackung größer. Die bisherigen Schutzkonzepte durch antistatische, elektrisch leitende oder metallisierte Folien und Beutel greifen nicht mehr. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema, um Schäden die durch den Einsatz von bleifreien Loten entstehen können zu vermeiden.

Quelle: Wikipedia

Die kompletten Richtlinien finden Sie hier:

ROHS-Richtlinien